Im Skandal um minderwertige Brustimplantate hat der TÜV Rheinland einen juristischen Erfolg erzielt: Ein französisches Berufungsgericht hob ein erstes Urteil auf. Demnach hätte der TÜV 3000 Euro Schadenersatz an jede betroffene Frau zahlen müssen. Im Skandal um minderwertige Brustimplantate hat ein französisches Berufungsgericht ein Schadenersatz-Urteil gegen den TÜV Rheinland aufgehoben. Das Gericht in Aix-en-Provence urteilte, dass der TÜV seine Kontrollpflichten…